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Checkliste Autounfall
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Ein
Autounfall kommt schnell und häufig vor. Meistens kommt es zum Glück
nicht zu Personenschäden. Im schlimmsten Fall kann es noch zu einem
zweiten Unfall kommen, dies kann natürlich zu jeder menge ärger führen.
Oder der Unfall-Gegner, möchte Ihnen einreden, dass Sie den Schaden
doch untereinander regeln können. Davor möchten wir Sie bewahren. Hier
sind deshalb einpaar nützliche Tipps die Ihnen evtl. weiterhelfen. |
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Vielleicht drucken Sie sich die Tipps doch gleich aus und bewahren diese in Ihrem Kfz auf.
Für
den "Ernstfall" hilft es Ihnen vielleicht einen kühlen Kopf zu
bewahren. In Ihrem Auto sollten folgende Hilfsmittel immer vorhanden
sein:
Vorgeschrieben
Vorgeschrieben
ist der Verbandskasten und Warndreieck. Bei Kraftfahrzeuge über 3,5
Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine zusätzliche Warnleuchte
vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen auch eine mitzuführen um schwere
folge Unfälle zu vermeiden.
Folgende dinge müssen Sie nicht dabei haben, dennoch raten wir dazu:
Ölkreide um die Bremsspuren zu markieren, sowie
eine Kamera oder Spiegereflexkamera zum Fotografieren. Die Fotos sind notwendig, um eine
genauen überblick darüber zu haben wie der schaden entstanden ist.
Es ist auch notwendig eine Servicenummer der eigenen Versicherung bei
sich zu haben, da diese Ihnen mitteilt was Sie nun am besten tun.
So sorgen Sie dafür, dass nicht noch mehr passiert.
- Als erstes: die Warnblinkanlage einschalten.
- Warndreieck
in etwa 100 Meter Entfernung aufstellen. Um sich z.B. bei
Dunkelheit zu schützen, das Warndreieck vor dem eigenen Körper
tragen.
Die Warnleuchte auf das dach Ihres Autos stellen, sodass es die herankommenden Fahrzeuge anblinkt.
- Als nächstes kümmern Sie sich um die verletzten und rufen einen Krankenwagen.
Bei einem geringfügigen schaden fahren Sie die Autos möglichst an den Rand der Straße.
- Lassen Sie sich nicht in langatmige Diskussion verwickeln - der Schutz Ihres eigenen Lebens hat Vorrang.
- uch
vor der eigenen Unfallaufnahme. Die Gefahrenstelle so gut es geht
sichern und die Polizei rufen. Denken Sie daran nicht ohne Zustimmung
des Versicherers eine Schadenzahlung vorzunehmen.
- Vermeiden Sie es, Ansprüche anzuerkennen.
Polizei rufen - oder selber regeln?
Die Polizei sollte immer gerufen werden, vor allem in folgenden fällen:
- bei einem hoher Sachschaden oder bei einem Personenschaden
- beim Totalschaden des Autos
- Der Unfall-Gegner möchte weder persönliche Angaben zu sich machen, noch zu seiner Auto-Haftpflichtversicherung.
- at der Unfall-Gegner eine
Verkehrssünde begangen, z.B. er stand unter Drogeneinfluss oder
kam in einer Einbahnstraße auf Sie zu und hat Ihr Auto gerammt.
Bei
einem Instandsetzungsschaden wird die Polizei nur die Namen der
Beteiligten Personen festhalten. In diesen Angelegenheiten können Sie
versuchen, vernünftig mit dem Unfall-Gegner zu reden und den
Sachverhalt selbst zu dokumentieren.
Beweismittel sichern: fotografieren und Notizen machen.
Fotografieren und Notizen machen, damit Sie nicht in Beweislast geraten.
Notieren Sie sich Namen und Anschriften, sowie das amtliche Kennzeichen
und die Ausweispapiere des Unfall-Gegners. Lassen Sie sich den Namen
der Versicherungsgesellschaft sowie die dazugehörige
Versicherungsscheinnummer geben.
Wenn das Auto des gegnerischen Fahrers im Ausland versichert ist:
fragen Sie nach der Green Card, der so genannten Grünen
Versicherungskarte.
Bemühen Sie sich um weitere beweise um nicht in Beweislast zu geraten.
Fotografieren Sie den Schaden erst in einer deutlichen Übersicht. Die
Positionen der beteiligten sollten erkennbar sein.
Verkehrszeichen, Lichtmaste und Fahrzeuge. Als nächstes kommen die
Nahaufnahmen: fotografieren Sie die entstandenen Schäden an Ihrem
eigenen und des anderen Fahrzeuges, sowie auffällige Unfallspuren.
Halten Sie den Unfallhergang schriftlich fest. Machen Sie eine kleine Skizze wie es zu dem Schaden kam.
Meist gibt es Zeugen die für Sie sehr nützlich sein können: Notieren Sie sich Namen und Anschrift der Zeugen.
Auch wenn der Unfallhergang völlig klar ist, trotzdem alle Fakten notieren.
Folgendes sollten Sie niemals tun:
ein
förmliches Schuldanerkenntnis gegenüber dem Unfall-Gegner abgeben. In
diesem Fall gibt es mit der eigenen Versicherung Probleme. Gegenstände
die beschädigt wurden sind "Beweismaterial". Entstandene Schäden
sollten erst mit Zustimmung des Versicherers repariert werden. Es ist
nämlich möglich, dass der Versicherer einen Gutachter hinzuziehen muss.
"Unfallhelfer" und Abschleppdienste: Passen Sie auf! und lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen.
Gegen die so genannten Unfallhelfer hegen Sie am
besten ein gesundes Misstrauen, die Ihnen schon an der Unfallstelle
scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadenregulierung und
angeblichen Streit mit Versicherungsunternehmen, Werkstatt etc.
abnehmen wollen. Unterschreiben Sie nicht voreilig irgendwelche
Verträge oder Vollmachten.
Seriös sind Unfallhelfer die z.B. für Firmen im
Auftrag der Versicherer arbeiten. Besitzen Sie einen Schutzbrief? Wenn
ja, teilen Sie dies dem Unfallhelfer mit und erteilen Sie ihm den
Auftrag, das Auto zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt abzuschleppen.
Bei größeren Entfernungen müssen Sie meist zuzahlen, auch als
Schutzbrief-Inhaber oder schuldloser Geschädigter.
Wer muss wen informieren?
Folgende Personen sollten unbedingt informiert werden:
Die
Autoversicherung des Unfall-Gegners. Denn Sie wollen ja
Ihren entstandenen Schaden geltend machen. Wenn die gegnerische
Versicherung in der nähe hat ist folgendes zutun: den entstandenen
Schaden ermitteln lassen oder die Prüfung durch sie eigene Versicherung
ermitteln lassen. Natürlich kann der Wagen auch in Ihre oder in die
nächstliegende Werkstatt gebracht werden. Teilen Sie der gegnerischen
Versicherung mit, dass diese den Schaden in der Werkstatt Ihrer Wahl
begutachten kann. Bei Personenschäden unbedingt einen Rechtsanwalt
beauftragen.
Ist die Auto-Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht bekannt? Der
Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0180-25026) hilft Ihnen weiter.
Dazu müssen Sie Ihre Anschrift, Kennzeichnen, dass gegnerische
Kennzeichen sowie das Unfalldatum und Name des Halters angeben.
Der Schädiger ist im Ausland versichert? Melden Sie den Schaden an:
Deutsches Büro Grüne Karte
Postfach 101402
20009 Hamburg
Telefon: 040-33 44 00
Fax: 040-33 44 07040
Der Schädiger hat Fahrerflucht begangen, ist nicht haftpflichtversichert oder hat den Schaden vorsätzlich herbeigeführt?
Wenden Sie sich an:
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon: 040-30 18 00
Fax: 040- 30 18 07070
Falls der Unfall-Gegner Forderungen an Sie hat, wenden Sie sich direkt an Ihren Versicherer.
In manchen fällen müssen Sie auch von Ihren anderen
Versicherungen gebrauch machen. Da nicht nur
Auto-Haftpflichtversicherung zuständig ist. Folgende Versicherungen
können z.B. noch in Anspruch genommen werden die Unfallversicherung,
Schutzbriefversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und auch die
Rechtschutzversicherung falls diese extra abgeschlossen wurde. Evtl.
brauchen Sie Hilfe durch einen Rechtsanwalt.
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