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Wechsel der Autoversicherung - Günstige Autoversicherung24

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Wie kündigt man eine Autoversicherung fristgerecht?

Sie können Ihre Autohaftpflichtversicherung jährlich wechseln. Für den Wechsel müssen Sie Ihre Autohaftpflichtversicherung allerdings fristgerecht kündigen. In der Regel muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingehen. Am besten ist Sie schicken die Kündigung per Einschreiben los, so können Sie beweisen, dass der Versicherer die Kündigung erhalten hat.

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Wie kündigt man nach einem Schadensfall?

Nach einem Schadenfall können Sie die Autohaftpflichtversicherung ebenfalls wechseln, dies ist bis zu einem Monat nach der Regulierung durch Ihren Versicherer möglich. Folgendes ist natürlich zu beachten: Sie müssen die gesamte Jahresprämie an den Autohaftpflichtversicherer zahlen. Deshalb ist es besser die Autohaftpflichtversicherung zum Jahreswechsel ordnungsgemäß zu kündigen. Allerdings kann auch der Versicherer die Autohaftpflichtversicherung durch einen Schaden kündigen. In diesem Fall erhalten Sie den zuviel gezahlten Beitrag zurück.

Kündigung nach dem Erhalt der Prämienerhöhung

Im falle einer Beitragserhöhung durch Ihren Versicherer, können Sie auch noch im gesamten Monat Dezember kündigen. Was tun Sie wenn die die Prämienerhöhung erst ende Dezember kommt? In diesem Fall können Sie selbstverständlich auch noch kündigen und zwar bis ende Januar hin. Einfach die Autohaftpflichtversicherung rückwirkend zum 01.01. kündigen. Dies am besten auch per Einschreiben.

Wie künfigt man bei einem Fahrzeugwechsel?

Im falle eines Fahrzeugwechsels können Sie die Autohaftpflichtversicherung kündigen. Indem Sie Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft anmelden wird die alte Versicherung automatisch gekündigt. Den zu viel gezahlten Beitrag erhalten Sie natürlich von der Versicherung zurück. Nähere Informationen gibt es auch auf Geldratgeber24.de

 


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